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Libereco: Gewissensgefangener in Belarus: Ivan Mikhailau zu 3 Monaten Haft verurteilt Drucken
02. Februar 2010
belarus-ivan-mikhailau-300Am 1. Februar 2010 verurteilte ein Gericht Ivan Mikhailau zu 3 Monaten Haft. Er wurde der „Fahnenflucht“ für schuldig befunden. Libereco – Partnership for Human Rights betrachtet Ivan Mikhailau als Gewissensgefangenen, der allein deshalb inhaftiert ist, weil man ihm sein Recht auf Inanspruchnahme eines alternativen zivilen Dienstes verweigert hat, und fordert seine sofortige und bedingungslose Freilassung.

Hintergrundinformationen:

 

Für Ivan Mikhailov, einen messianischen Juden, ist es aufgrund seiner religiösen Überzeugung als messianischer Jude unmöglich, Militärdienst zu leisten. Stattdessen möchte er gemäss Artikel 57 der Belarussischen Verfassung einen alternativen zivilen Dienst leisten. Er ist bereits seit dem 15. Dezember 2009 inhaftiert.

Ivan Mikhailau beharrt auf seiner Unschuld und darauf, dass er nicht vor der Einberufung zum Militär geflohen ist. Er besteht offen auf der Verwirklichung seines verfassungsmässigen Rechtes, einen alternativen zivilen Dienst zu absolvieren.

Ivan Mikhailau wird gegen seine Verurteilung Berufung beim Minsker Regionalgericht einlegen. Solange der Fall von einer höheren Gerichtsinstanz verhandelt wird, bleibt Ivan Mikhailau in Untersuchungshaft.

Im November 2009 wurde Dzmitry Smyk, ein Zeuge Jehovas, zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil er aus religiösen Gründen den Wehrdienst verweigert und sein Recht auf einen alternativen zivilen Dienst fordert. Er darf Belarus nicht verlassen und ist innerhalb des Landes in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

Weitere Informationen:

Ivan Mikhailau fordert Recht auf Zivildienst ein

 
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