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Libereco: Gewissensgefangener in Belarus: Ivan Mikhailau zu 3 Monaten Haft verurteilt |
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02. Februar 2010 |
Am 1. Februar 2010 verurteilte ein Gericht Ivan Mikhailau zu 3 Monaten
Haft. Er wurde der „Fahnenflucht“ für schuldig befunden. Libereco –
Partnership for Human Rights betrachtet Ivan Mikhailau als
Gewissensgefangenen, der allein deshalb inhaftiert ist, weil man ihm
sein Recht auf Inanspruchnahme eines alternativen zivilen Dienstes
verweigert hat, und fordert seine sofortige und bedingungslose
Freilassung.
Hintergrundinformationen:
Für Ivan Mikhailov, einen messianischen Juden, ist
es aufgrund seiner religiösen Überzeugung als messianischer Jude
unmöglich, Militärdienst zu leisten. Stattdessen möchte er gemäss
Artikel 57 der Belarussischen Verfassung einen alternativen zivilen
Dienst leisten. Er ist bereits seit dem 15. Dezember 2009 inhaftiert.
Ivan Mikhailau beharrt auf seiner Unschuld und
darauf, dass er nicht vor der Einberufung zum Militär geflohen ist. Er
besteht offen auf der Verwirklichung seines verfassungsmässigen
Rechtes, einen alternativen zivilen Dienst zu absolvieren.
Ivan Mikhailau wird gegen seine Verurteilung
Berufung beim Minsker Regionalgericht einlegen. Solange der Fall von
einer höheren Gerichtsinstanz verhandelt wird, bleibt Ivan Mikhailau in
Untersuchungshaft.
Im November 2009 wurde Dzmitry Smyk, ein Zeuge
Jehovas, zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil er aus religiösen
Gründen den Wehrdienst verweigert und sein Recht auf einen alternativen
zivilen Dienst fordert. Er darf Belarus nicht verlassen und ist
innerhalb des Landes in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Weitere Informationen:
Ivan Mikhailau fordert Recht auf Zivildienst ein
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